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Ehevertrag

- Der Vertrag zwischen den Eheleuten

Am Ende einer Ehe entstehen oft genug Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern über die Aufteilung der Güter und den Umfang und Bestehen von Ansprüchen. Dafür müssen Sie dann zum Scheidungsanwalt. Prozesse in denen diese Fragen geklärt werden müssen sind sehr zeitaufwendig und kostenintensiv. Je mehr vor dem Familiengericht zwischen den Eheleuten geklärt werden muss, je teurer wird das Scheidungsverfahren.

Der Ehevertrag kommt daher zum Einsatz um klare Regelungen zu treffen, Kosten und Zeit zu sparen und die Nerven der Eheleute zu schonen.

Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Ehevertrag benötigen oder nicht, rufen Sie mich bitte unter 030 / 70081147 an und wir vereinbaren einen Beratungstermin in dem ich Sie über die bestehenden Möglichkeiten und Nutzen sowie die Kosten berate.

Ein Ehevertrag kann abgeschlossen werden:

  • vor der Hochzeit oder
  • während der Ehe.

Wird ein entsprechender Vertrag erst zum Zeitpunkt der Trennung und beabsichtigten Scheidung geschlossen, wird dieser als Trennungsvereinbarung und/oder Scheidungsvereinbarung (auch Scheidungsfolgenvereinbarung) bezeichnet.

Durch den Ehevertrag können folgende rechtliche Punkte geregelt werden:

  • Güterstand, z.B. Gütertrennung, Ausschluss der Zugewinngemeinschaft,
  • Ansprüche auf Unterhalt, z.B. Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt), Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt),
  • Umgangsrecht,
  • eheliche Wohnung und Hausrat,
  • Versorgungsausgleich,
  • Regelungen zum Erbrecht, z.B. Erbvertrag, Pflichtteil,
  • Kosten der Scheidung, insb. Gericht, Anwalt.

In der Regel sollte aufgrund der Komplexität der rechtlichen Materie der Vertrag durch einen Rechtsanwalt entworfen werden. Mit dem Rechtsanwalt sollte im Wege einer ersten Beratung besprochen werden, welche Regelungen auf welche Weise getroffen werden können und welche Vorteile sich dadurch ergeben. Dann werden die Punkte zusammengefasst, welche später im Ehevertrag aufgenommen werden sollen. Danach entwirft der Rechtsanwalt den Vertrag und legt den Entwurf den Parteien vor. Die Regelungen des Vertragsentwurfs sollten beide Ehepartner nochmals genau miteinander durchsprechen und eventuelle Unklarheiten mit dem Rechtsanwalt besprechen.

Ob ein Notar mit der Beurkundung beauftragt werden muss, hängt vom Inhalt des gewünschten Vertrags ab.

Sowie etwas abschließend in einem Ehevertrag vereinbart wurde, bedarf es (in der Regel) zu diesem Punkt vor dem Familiengericht keiner Klärung mehr. Der Scheidungsanwalt muss für die Punkte keine Anträge mehr vor Gericht stellen. Sowie ein Ehevertrag zu allen zu klärenden Punkten Regelungen beinhaltet, ist im Falle einer Scheidung das kostengünstigere vereinfachte Scheidungsverfahren, die sog. einverständliche Scheidung, möglich. In diesem Fall muss nur noch einer der Eheleute durch einen Scheidungsanwalt vertreten sein.