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Autokauf in Berlin

Ihre kompetente Rechtsberatung bei allen Fragen rund um den Kauf und Verkauf eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens

Probleme beim Kauf eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens entstehen insbesondere dann, wenn der Verkäufer seine vertraglichen Pflichten nicht einhält oder der Käufer unberechtigte Forderungen stellt. In der Beurteilung der mit dem Kauf des Fahrzeugs verbundenen Fragen kommt insbesondere das Kaufrecht (Kfz-Vertragsrecht) zur Anwendung.

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Sofern Sie Probleme beim Kauf oder Verkauf eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens haben und einen Anwalt suchen, rufen Sie mich bitte an und wir vereinbaren einen Termin für eine Besprechung.

Grundsätzlich ist bei der Beurteilung von Ansprüchen aus einem Kaufvertrag über ein Auto zu unterscheiden, um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Der Lebenszyklus von Fahrzeugen auf dem Automarkt lässt sich wie folgt abstufen: fabrikneu – neu – neuwertig – gebraucht - schrottwertig.

  • Neuwagen
    • fabrikneu
    • Bestellfahrzeug
    • Tageszulassung
  • Gebrauchtwagen
    • Vorführwagen
    • Jahreswagen

Zudem ist zu unterscheiden, von wem das Fahrzeug (Neuwagen / Gebrauchtwagen) gekauft wurde:

  • Autohändler (Unternehmer)
  • Privatperson (Verbraucher)

Typischer Weise stellen sich jeweils unterschiedliche rechtliche und tatsächliche Probleme. Unter anderem kann der Verbraucher beim Verkauf eines Gebrauchtwagens die Gewährleistung für Sachmängel grundsätzlich vertraglich vollständig ausschließen. Diese Möglichkeit besteht für einen Unternehmer dann nicht, wenn er das Fahrzeug an einen Verbraucher verkauft.

Je nach Alter stellen sich auch die jeweils typischen rechtlichen Fragen, wenn an dem Fahrzeug (unmittelbar) nach dem Vertragsschluss die ersten Mängel auftreten.

  • Vorschäden (z.B. aus einem Verkehrsunfall)
  • liegen Mängel vor, die dem Verkäufer bekannt sind oder hätten bekannt sein müssen
  • liegen die zugesicherten Eigenschaften vor
  • Tachostand entspricht den gefahrenen Kilometern
  • Beweislast für Mängel
  • lediglich Verschleiß und daher kein Mangel
  • Ausschluss der Gewährleistung
  • Täuschung bei Vertragsschluss (Betrug)

Wie auf die sich stellenden Probleme im jeweiligen Fall reagiert werden kann, hängt insbesondere davon ab, wer von wem was gekauft hat, was vertraglich vereinbart wurde und welches Problem mit dem Fahrzeug besteht.

  • Garantie
  • Gewährleistung
    • Nachbesserung (Nacherfüllung)
    • Umtausch
    • Reparatur
    • Minderung des Kaufpreises
    • Schadensersatz
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (Betrug)
  • Schadensersatz (Erstattung von Aufwendungen)

Sofern ein Anspruch auf Nacherfüllung besteht, muss diese Möglichkeit dem Verkäufer gegeben werden, damit dieser den Kaufvertrag erfüllen kann. Sofern der Verkäufer mit der Nacherfüllung scheitert oder diese endgültig verweigert, kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und der Vertrag muss rückabgewickelt werden. Für die Nutzung des Fahrzeugs wäre dann gegebenenfalls ein Nutzungsvorteil zu zahlen.