Muss der Ehegatte für die Heimkosten aufkommen?
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Muss der Ehegatte für die Heimkosten aufkommen?
Ein pflegebedürftiger Mensch kommt in ein Pflegeheim. Die Heimkosten kann dieser nur zum Teil oder gar nicht aufbringen. Das vorhandene Einkommen und Vermögen ist zur Deckung der Heimkosten (Pflegekosten) zu gering. Es verbleibt ein Rest an Kosten, welcher durch den betroffenen Menschen nicht bezahlt werden kann. Den ungedeckten Teil der Heimkosten (Pflegekosten) übernimmt der Sozialhilfeträger.
Der Sozialhilfeträger wird sodann aber prüfen, ob es einen Ehegatten gibt, welcher an den betroffenen Pflegebedürftigen Unterhalt zu zahlen hat. Sofern „JA“, kann dieser Unterhaltsanspruch aus übergegangenem Recht durch den Sozialhilfeträger selbst geltend gemacht werden. Der unterhaltspflichtige Ehegatte kann dann in Regress genommen und zur Unterhaltsleistung in Anspruch genommen werden, sog. Ehegattenunterhalt.
Neben dem Ehegatten können auch die Kinder auf Unterhalt, sog. Elternunterhalt, in Anspruch genommen werden. Jedoch ist vorrangig der der Ehegatte zur Unterhaltsleistung im Rahmen des Ehegattenunterhalts verpflichtet. Die Ehegatten sind untereinander verpflichtet, einen angemessenen Unterhalt zum Lebensbedarf der Familie zu leisten. Der Unterhalt ist in Ausnahmefällen in Geld zu zahlen, insbesondere dann, wenn die Ehegatten durch die Heimunterbringung des einen getrennt werden.
Hinsichtlich des zu zahlenden Unterhalts ist zunächst der sog. Unterhaltsbedarf festzustellen. Der Bedarf wird durch die anfallenden Heimkosten (Pflegekosten) sowie zuzüglich eines Taschengeldes für Körperpflege, Kleidung und Information bestimmt. Für diesen Bedarf muss der betroffene Ehegatte zunächst erst einmal selbst aufkommen. Sodann ist die Leistungsfähigkeit des Ehegatten zu prüfen. Der Ehegatte wird nur dann auf Unterhalt in Anspruch genommen, wenn er selbst leistungsfähig ist. Dem Ehegatten ist ein angemessener Selbstbehalt zu belassen. Näheres ist unter anderem in der Düsseldorfer Tabelle und in den dazugehörenden Leitlinien geregelt.
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