Druckversion
Kategorie: Mietrecht

Kosten für die Beseitigung von Bettwanzen

Wohnung, Mieter, Vermieter, Ungeziefer, Befall, Bettwanzen, Kammerjäger, Kosten, Beauftragung, Erstattung, Pflichtverletzung


Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 08.03.2017, Az. 16 C 395/16
GE 2017, 509

Der Mieter kann zur Erstattung der Kammerjägerkosten (Beseitigung von Ungeziefer) verpflichtet sein, wenn der Mieter das Ungeziefer in die Wohnung selbst eingeschleppt hat. Die Darlegungs- und Beweislast für die Pflichtverletzung des Mieters, als auch für den Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden, trifft jedoch den Vermieter.

In dem hier entschiedenen Fall ging es um Bettwanzen, welche der Vermieter durch einen dafür beauftragten Kammerjäger beseitigen ließ. Das Amtsgericht Neukölln hat entschieden, dass der Mieter diese Kosten zu tragen hat. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, musste der Vermieter seiner Darlegungs- und Beweispflicht hinsichtlich der Verursachung durch den Mieter nicht nachkommen.