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Kategorie: Mietrecht

Grillen ist auf der Terrasse hinzunehmen

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Landgericht Stuttgart, Az. 10 T 359/96

Das Landgericht Stuttgart entschied in einem Fall aus dem Jahr 1996, dass der Mieter einer Wohnung grundsätzlich auf dem Balkon oder der Terrasse grillen darf. Die mit dem Grillen für die Nachbarn einhergehenden Beeinträchtigungen seien unter Berücksichtigung einer Dauer von 6 Stunden im Jahr hinzunehmen.

Hinsichtlich der Zulässigkeit des Grillen auf einem Balkon oder einer Terrasse einer Mietwohnung kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. In vielen Fällen versuchen die Gerichte einen Kompromiss der widerstreitenden Interessen der beteiligten Parteien zu finden.