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Kategorie: Mietrecht

Fristlose Kündigung durch den Vermieter wegen Lügen des Mieters

Vermieter, Mieter, Mängel, Instandsetzung, Instandsetzungsklage, Amtsgericht, Zivilprozess, Wahrheitspflicht, Vortrag, Tatsachen, wahrheitswidrig, Lügen, Klage, Kündigung


LG Berlin, Urteil vom 12.04.2017,18 S 308/14

Der Vermieter kann dem Mieter gegenüber die fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mieter in einem von diesen geführten Zivilprozess (Instandsetzungsklage vor dem Amtsgericht) wahrheitswidrig zulasten des Vermieters etwas behauptet. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Mieter gegen den Vermieter eine Klage auf Instandsetzung von Mängeln eingereicht und vor dem Amtsgericht wahrheitswidrig Behauptungen zulasten des Vermieters aufgestellt. Die von dem Mieter verfolgte Instandsetzung war mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Die wahrheitswidrige Sachverhaltsdarstellung durch den Mieter ergab eine grobe Missachtung und eine konkrete Gefährdung der wirtschaftlichen und mithin berechtigten Interessen des Vermieters. Der Vermieter war zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt.