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Kategorie: Mietrecht

Fortsetzung des Mietvertrags wegen unzumutbarer Härte

Mietvertrag, Mieter, Vermieter, Kündigung, ordentliche, Kündigungsgrund, Widerspruch, Härte, Härtegründe, Gesundheit, Abwägung, Fortsetzung, Mietverhältnis


BGH, Urteil vom 15.03.2017, Az. VIII ZR 270/15

Ein Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen und mithin einer gerechtfertigten ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn für den Mieter die Beendigung eine Härte bedeuten würde, welche auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen wäre.

Voraussetzung ist jedoch, dass für den Mieter durch die Kündigung und mit dem Wechsel der Wohnung Umstände einhergehen, welche sich deutlich von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Belastungen abheben.

Insbesondere bei drohenden schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigungen oder einer bestehenden Lebensgefahr muss das erkennende Gericht sämtlichen Beweisangeboten der Parteien sorgfältig nachgehen und diese Umstände bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen berücksichtigen.

Es obliegt dem erkennenden Gericht, eine sorgfältige Sachverhaltsfeststellung und Interessengewichtung durchzuführen.