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Kategorie: Mietrecht

Falschberatung durch einen Anwalt des Mieterschutzvereins

Mieter, Verein, Mieterschutzverein, Rechtsanwalt, Beratung, Vertrag, Falschberatung, Schaden, Schadensersatz, Vereinsmitglied, Schutzwirkung, Auskunft


LG Berlin, Urteil vom 09.03.2017, 67 O 25/16
GE 2017, 1054

Einer Person (Mieter), welche sich bei einem Mieterschutzverein durch einen Anwalt beraten lässt, hat mit diesem Anwalt keinen Vertrag abgeschlossen. Kommt es aufgrund einer durch diesen Anwalt zu Lasten der Person erfolgten Falschberatung zu einem Schaden, hat die Person keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Anwalt.  Ebenso kann aus dem Vertrag des Anwalts mit dem Mieterschutzverein keine Schutzwirkung zu Gunsten der Person abgeleitet werden.

Dieses gilt insbesondere in den Fällen der fahrlässigen Falschberatung durch den Anwalt. Mieter sollten dieses bei der Beratung durch ein Anwalt bei einem Mieterschutzverein immer mit berücksichtigen.