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Kategorie: Kaufrecht

Substantiierung der Mangelhaftigkeit des Kaufobjekts

Kaufvertrag, Restkaufpreiszahlung, Mängeleinrede, Nachbesserung, Prototyp, e-Bike mobility, Minderung, Sachmangel, Fahrradparklösungen, Klage, Begründung, Beweis


OLG München, Urteil vom 19.12.2016, Az. 21 U 979/16

Der Käufer, der Mängel am Kaufobjekt geltend macht, muss die Fehler bzw. Störungen sowohl im Rahmen eines Nachbesserungsverlangens (Aufforderung an den Verkäufer) als auch im Prozess soweit genau benennen und beschreiben, dass der Verkäufer bzw. das Gericht nachvollziehen kann, inwieweit eine Abweichung von der vertraglich geschuldeten Leistung geltend gemacht wird. Lediglich eine pauschale Beschreibung, das Kaufobjekt entspreche nicht den vertraglichen Vereinbarungen, ist nicht ausreichend.