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Kategorie: Mietrecht

Kein Rauchverbot auf dem Balkon der Mietwohnung

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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 09.03.1999, Az. 6 C 510/98 -

Nachbarn eines Mehrfamilienhauses haben keinen Anspruch auf ein Rauchverbot auf dem Balkon. Das Rauchen von Zigaretten oder auch Zigarren auf dem Balkon gehört zum vertragsgemäßen Mietgebrauch der Wohnung. Der Balkon gehört zur angemieteten Wohnung, Mieter dürfen auf ihrem Balkon rauchen.  Allein aus dem Umstand, dass sich die Nachbarn durch den aufsteigenden Zigarettenqualm belästigt fühlen, ergibt sich keine Rechtsgrundlage für ein Rauchverbot auf dem Balkon. Unannehmlichkeiten durch Rauch vom Balkon muss der Nachbar hinnehmen. Insofern gibt es für die Nachbarn keinen Abwehranspruch in Bezug auf das von ihr beanstandete Rauchen von Zigarren auf dem Balkon.