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Kategorie: Mietrecht

Kauf bricht nicht Miete - Vermietung durch Nichteigentümer

Vermieter, Eigentümer, Veräußerer, Erwerber, Mieter, Mietvertrag, Kauf, Miete, Hausverwaltung, Zustimmung, wirtschaftliches, Interesse, Fortbestand, Mietverhältnis


BGH, Urteil vom 12.07.2017, XII ZR 26/16
GE 2017, 1050

Kauf bricht nicht Miete - Dieses gilt ebenso im Fall der Vermietung durch einen Dritten (d.h. nicht durch den Eigentümer), z.B. durch die Hausverwaltung, mit Zustimmung und im alleinigen wirtschaftlichen Interesse des Eigentümers. In diesem Fall kommt es zu einer analogen Anwendung der gesetzlichen Regelung des § 566 BGB. Voraussetzung dafür ist, dass der Eigentümer der Vermietung zugestimmt hat, dass ein alleiniges wirtschaftliches Interesse des Eigentümers an der Vermietung besteht und dass kein Interesse des Vermieters (des Dritten) am Fortbestand des Mietverhältnisses besteht.