Grillen im Garten auf Holzkohlefeuer
Wohnung, Mietwohnung, Garten, Mieter, Nachbar, Grillen, Monat, Beeinträchtigung, Kompromiss, Holzkohlefeuer, Abstand
Bayerische Oberste Landgericht, Az. 2 Z BR 6/99
Das Bayerische Oberste Landgericht entschied in einem Rechtsstreit aus dem Jahr 1999, dass maximal fünfmal im Jahr Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten erlaubt ist. Voraussetzung dafür ist jedoch dass der grillsende Mieter zum beeinträchtigten Nachbarn mindestens einen Abstand von 25 m einhält.
Hinsichtlich der Zulässigkeit des Grillens im Garten, auf einem Balkon oder einer Terrasse einer Mietwohnung kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. In vielen Fällen versuchen die Gerichte, einen Kompromiss der widerstreitenden Interessen der beteiligten Parteien zu finden.
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