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Kategorie: Internetrecht

Filesharing durch Familienangehörige

Filesharing, Abmahnung, Anschlussinhaber, Familienangehörige, Darlegungslast, Befragung, Geräte, Durchsuchung, abstreiten


AG Charlottenburg, Urteil vom 12.12.2017, Az. 203 C 210/17

 

Einem wegen Filesharing abgemahnten Anschlussinhaber darf kein Nachteil daraus erwachsen, dass die Familienangehörigen des Anschlussinhabers die Begehung von illegalem Filesharing auf Befragung durch diesen abstreiten. Der Anschlussinhaber  ist durch seine Befragung der Familienangehörigen der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast nachgekommen. Von dem Anschlussinhaber darf gegenüber nahen Angehörigen nicht erwartet werden. Von dem Anschlussinhaber kann nicht erwartet werden, dass dieser die infrage kommenden technischen Geräte des Partners und seiner Kinder nach Filesharing Software durchsucht.