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Kategorie: Ehe- und Familienrecht

Anfechtung der Vaterschaft

Vaterschaft, Wohl des Kindes, Anfechtung, Frist, Abstammung


OLG Schleswig, Beschluss vom 01.03.2002, Az. 15 WF 32/02

Anfechtung der Vaterschaft zum Wohl des vertretenen Kindes

Gründe:
Die Anfechtung der Vaterschaft dient auch dem Wohl des Kindes. Die Klärung der biologischen Abstammung gehört zum Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I i. V. mit Art. 1 I GG). Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde sichern jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung zu, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann. Dazu gehört auch das Verständnis und die Entfaltung der Individualität; mit diesen ist die Kenntnis der Abstammung eng verbunden. Grenzen ergeben sich dann, wenn die gerichtlichen Schritte zur Klärung der Abstammung dem Wohl des anfechtenden Kindes zuwiderlaufen.