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Wohnungseigentumsrecht

Ihre kompetente Rechtsberatung bei allen Fragen rund um das Wohnungseigentum (WEG-Recht)

Sie stehen im Streit mit dem Verwalter wegen der Hausgeldabrechnung? Sie stehen im Streit mit anderen Eigentümern über Instandhaltungskosten? Ihr Mieter bezahlt die Miete nicht? Bei allen Fragen zum Wohnungseigentumsrecht unterstütze ich Sie bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme, sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.

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Telefon - 030/70081147

E-Mail - kontakt@kanzlei-bussler.de

Das Wohnungseigentum ist im WEigG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt und bestimmt die Verteilung des Eigentums an Grundstücken und dem darauf stehenden Gebäude. Sie sind als Eigentümer Ihrer Eigentumswohnung Teil einer Gemeinschaft, der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

  • Beratung der Eigentümer bei nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Überprüfung von Hausgeldabrechnungen
  • Beratung und Vertretung gegenüber Handwerkern oder bei der Immobiliensanierung
  • Rechtsstreitigkeiten rund ums Wohneigentum WEG
  • Beratung hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
  • Vertretung von WEG und einzelnen Eigentümern bei Streitigkeiten über Beschlüsse
  • gerichtliche Vertretung bei der Anfechtung von Beschlüssen
  • Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und Vertretung in mietrechtlichen Streitigkeiten
  • Beratung und Vertretung hinsichtlich WoEigG oder WEG
  • Abgrenzung von Gemeinschafts- oder Sondereigentum

Die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer können im Einzelfall zu unterschiedlichen Ansichten und im Ergebnis zu rechtlichen Streitigkeiten führen. Die Eigentümerversammlung kann durch Beschlüsse weitreichende Entscheidungen treffen, z.B. über Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen. In Ausnahmefällen kann sie sogar über die Entziehung von Wohneigentum befinden. Vielfach sind den Parteien von Wohnungseigentum auch die rechtlichen Rahmenbedingungen unbekannt und es werden oft nicht die richtigen Schritte eingeleitet, um ein Ziel zu erreichen. Aus dieser Situation heraus sind häufig Konflikte vorprogrammiert.

Hierbei vertrete ich Sie natürlich sowohl in den Angelegenheiten gegenüber dem Verwalter, anderen Eigentümern, gegenüber dem Mieter, sowohl außergerichtlich und vor den Gerichten.