Das allgemeine Zivilrecht
Die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse vereint das Allgemeine Zivilrecht. Es ist in fünf Bereiche eingeteilt, nach denen auch das Bürgerliche Gesetzbuch aufgebaut ist: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht.
Sofern Sie Fragen zu einem Vertrag haben oder Ihnen eine Forderung gegen einen Schuldner zusteht, rufen Sie mich bitte unter 030 / 70081147 an und wir vereinbaren einen Termin für eine Beratung.
Der Allgemeine Teil und das allgemeine Schuldrecht bilden die Grundlage von Schuldverhältnissen und sind daher unentbehrlich. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:
- Willenserklärung,
- Rechtsfähigkeit von natürlichen und juristischen Personen,
- Wirksamkeit als Grundlage eines Vertrages,
- Geschäftsfähigkeit - insb. Minderjähriger,
- Anfechtung, Arglistige Täuschung,
- Verträge,
- Regelungen zur Vertretung / Vollmacht,
- Gestaltung und Prüfung von Verträgen,
- Regelungen zur Einwilligung und Genehmigung,
- Rücktritt, Widerruf,
- Verletzung von Pflichten,
- Beendigung, insb. Kündigung, Aufhebung, Befristung,
- Verjährung - Ablauf, Hemmung und Neubeginn,
- Verzug,
- Verzugszinsen,
- Verzugsschaden.
Das besondere Schuldrecht baut auf dem allgemeinen Schuldrecht auf. Im besonderen Schuldrecht sind die vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse geregelt. Vertragliche Schuldverhältnisse sind insb.: der Kaufvertrag, der Mietvertrag, die Bürgschaft, der Werkvertrag, der Dienstvertrag, der Darlehensvertrag, die Schenkung, Geschäftsbesorgungsvertrag. Zudem finden sich dort u.a. Regelungen zur ungerechtfertigten Bereicherungen und zu den unerlaubten Handlungen.
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