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Vertragsrecht in Berlin

Ihre kompetente Rechtsberatung bei Fragen zu Ansprüchen aus Verträgen, insbesondere des Kaufrechts, Mietrechts, Werkvertragsrechts.

Unter Vertragsrecht werden all diejenigen Gesetze und Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Anwendung, mithin die rechtlichen Auswirkungen von Verträgen regeln. Grundsätzlich besteht nach dem BGB die Privatautonomie, insbesondere die Vertragsautonomie. Diese beinhaltet die Abschlussfreiheit sowie die Gestaltungsfreiheit. Die Vertragsfreiheit findet allerdings ihre Schranken, wenn rechtliche Grenzen überschritten werden und dadurch höherrangige Interessen der Allgemeinheit oder grundlegende Wertentscheidungen der Rechtsordnung gefährdet sind.

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Telefon - 030/70081147

E-Mail - kontakt@kanzlei-bussler.de

Sofern Sie Fragen zu einem Anspruch aus einem Vertrag oder einem Vertrag / Vertragsentwurf haben, rufen Sie mich bitte unter 030 70081147 an und wir vereinbaren einen Termin für eine Beratung.

Die Probleme die sich mit Verträgen stellen sind vielfältig. Die Bewältigung der Probleme hängt insbesondere davon ab, zu welchem Zeitpunkt sich diese stellen, in der Vertragsanbahnung, beim Abschluss des Vertrags, bei der Durchführung und Erfüllung oder zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. In der Beratung und Vertretung kann die Kanzlei in folgenden Bereichen behilflich sein:

  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Verträgen,
    • Prüfung von Verträgen,
    • Durchführung, Verlängerung von Verträgen,
    • Beendigung eines Vertrags,
      • Anfechtung einer Willenserklärung, z.B. bei arglistiger Täuschung, Betrug,
      • Rücktritt vom Vertrag,
      • Eintritt einer Bedingung, Befristung des Vertrags,
      • Aufhebungsvertrag,
      • Kündigung eines Vertrags, insb. Mietvertrag, Handyvertrag, Fitnessstudio,
  • Beratung und Vertretung bei Rechtsproblemen, insb. Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertrag,
    • Recht auf Gewährleistung (Nachbesserung), insb. Kauf von Wohnungseigentum, Autokauf, Autoleasing, Mietvertrag,
    • Schadensersatz,
    • Vertragsstrafe, Konkurrenzschutz,

Die im Alltag am häufigsten anzutreffenden Verträge ergeben sich aus den folgenden Bereichen:

  • Kaufrecht, insb. Autokauf (Neuwagen / Gebrauchtwagen),
  • Mietrecht und Pachtrecht,
  • Dienstvertragsrecht,
  • Darlehen,
  • Werkvertragsrecht,
  • Bürgschaft,
  • Pfandrecht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
In der Regel werden Verträge durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) ausgestaltet. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert sind und der anderen Vertragspartei vom Verwender beim Vertragsschluss einseitig vorgegeben werden. Zwar besteht aufgrund der Vertragsfreiheit keine Pflicht zur Verwendung von AGB. In der vertraglichen Praxis empfiehlt es sich jedoch in der Regel, AGB aufzustellen und zu verwenden.