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Online Scheidung

Die unkomplizierte und schnelle Scheidung ohne Stress

Die Online Scheidung über die Kanzlei Bußler ist einfach und unkompliziert. Natürlich wird die Ehe nicht online geschieden. Dafür bedarf es eines Termins beim Familiengericht.

Geheiratet wird vor dem Standesamt, geschieden wird man vor Gericht.

Sofern alle Unterlagen vorliegen, brauchen Sie nicht in die Kanzlei zu kommen. Sie können einfach von zu Hause den Fragebogen ausfüllen und an die Kanzlei senden.
Sie sparen dadurch Zeit, Nerven und Kosten.

Kostenlose Information zu den Voraussetzungen und Kosten der Ehescheidung!

Jetzt unverbindlich anfragen!

Telefon - 030/70081147

E-Mail - kontakt@kanzlei-bussler.de

Senden Sie bitte den Fragebogen zur Online Scheidung an die Kanzlei und Sie erhalten kurzfristig eine Antwort. Ihre Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

⇒  Fragebogen Online Scheidung.pdf

Ehescheidung bei zu geringem Einkommen

Sollten Sie ein zu geringes Einkommen beziehen (Hartz 4 / Jobcenter Berlin / Sozialhilfe / Grundsicherung / Rente) haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) zu stellen. Senden Sie diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben + Anlagen mit an die Kanzlei.

⇒  Antrag für Prozesskostenhilfe.pdf

Bei einer direkten Beauftragung der Kanzlei Bußler zur Durchführung der Online Scheidung berechne ich nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren.

Die Ehegatten können die Kosten eines zweiten Scheidungsanwalts sparen, wenn Sie die Voraussetzungen für eine sog. einvernehmliche Scheidung schaffen. Dafür müssen die Ehegatten alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten einvernehmlich regeln, sodass das Familiengericht nur noch die Ehescheidung und keine Folgesachen durchführen muss. Die Ehegatten müssen dann nur einen Scheidungsanwalt beauftragen.

Die Online Scheidung spart auch Zeit und Nerven.

Um den Termin in der Kanzlei des Scheidungsanwalts wahrzunehmen, müssen Sie Zeit aufbringen. Vielleicht müssen Sie sogar einen Urlaubstag nehmen, durch die Stadt fahren, Stau ertragen, einen Parkplatz suchen, Wartezeiten beim Anwalt hinnehmen. Eventuell fehlen Unterlagen und Sie müssen noch einen Termin wahrnehmen. Diese Probleme haben Sie nicht, wenn Sie sich für die Online Scheidung entscheiden.

Sie laden das Scheidungsformular über Ihren Computer herunter und können sich dann bequem über die Online Scheidung informieren und die notwendigen Unterlagen zusammentragen. Diese senden Sie sodann bequem per E-Mail, Fax oder Post an die Kanzlei Bußler und warten den Eingang des Angebots zu den Kosten der Ehescheidung ab. Sie entscheiden dann selbst wie Sie vorgehen wollen.

Ablauf der Online Scheidung

  1. Sie senden das ausgefüllte Scheidungsformular + eventuell auch den Antrag für Verfahrenskostenhilfe (nebst Unterlagen) an die Kanzlei.
  2. Sie erhalten von mir ein Angebot zu den Kosten der Scheidung.
    Sofern Verfahrenskostenhilfe beantragt wird, überprüfe ich die Vollständigkeit der Unterlagen.
  3. Sofern Sie das Angebot annehmen, sende ich Ihnen eine Vollmacht zu. Diese senden Sie bitte unterschrieben im Original an die Kanzlei zurück.
    Alles weitere läuft bequem über Telefon, E-Mail, Fax oder Post.
  4. Es wird durch mich ein Scheidungsantrag + eventuell der Antrag für Verfahrenskostenhilfe beim zuständigen Familiengericht gestellt.
    Das Verfahren zur Scheidung wird durch mich begleitet.
  5. Das Familiengericht ordnet einen Termin zur mündlichen Verhandlung (Scheidungstermin) an. Zu diesem Termin müssen Sie (in der Regel) persönlich erscheinen. In diesem Termin bin ich oder ein von mir beauftragter Scheidungsanwalt vor Ort mit anwesend.
  6. Das Gericht sendet den Beschluss zur Scheidung an die Kanzlei, den ich an Sie weiterleite. Zudem erhalten Sie überlassene original Urkunden von mir zurück.