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Kategorie: Unterhaltsrecht

Düsseldorfer Tabelle 2019, die Unterhaltstabelle zur Ermittlung von Unterhalt

Unterhalt, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Berechnung, Familiengericht, Ermittlung, Grundlage, Richtlinie, Oberlandesgericht, Düsseldorfer Tabelle, Leitlinie


Seit dem 01.01.2019 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle.

Die Düsseldorfer Tabelle (Unterhaltstabelle) ist eine Richtlinie für die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs von Unterhaltsberechtigten. Die Unterhaltstabelle wurde 1962 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf eingeführt. Sie wird regelmäßig abgestimmt mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag.

Die Düsseldorfer Tabelle ist lediglich eine Richtlinie und hat keine Gesetzeskraft. Gleichwohl dient diese aber als Grundlage für die Familiengerichte für die Ermittlung des jeweiligen Unterhalts. Mit ihrer Hilfe soll die Rechtsprechung der Familiengerichte z.B. beim Kindesunterhalt standardisiert und damit gerechter gestaltet werden.

Sie besteht aus vier Teilen:

A: Kindesunterhalt,

B: Ehegattenunterhalt,

C: Mangelfälle und

D: Verwandtenunterhalt

Die einzelnen Oberlandesgerichte veröffentlichen zudem ergänzende Leitlinien, die zusätzliche Erläuterungen enthalten.