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Kategorie: Kaufrecht

Widerrufsrecht auch für Unternehmer möglich

Kaufvertrag, Widerrufsrecht, Vereinbarung, Vertragsfreiheit, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Käufern, Verbraucher, Beschränkung, Bezugnahme, Regelung, Fristbeginn


AG Cloppenburg, Urteil vom 02.10.2012, Az. 21 C 193/12

 

Es steht den Parteien (hier eines Kaufvertrages) frei, ein Widerrufsrecht zu vereinbaren. Wurde im Rahmen Allgemeine Geschäftsbedingungen die Geltung des Widerrufsrechts zu Gunsten sämtlicher Käufern eingeräumt, ohne es auf Verbraucher zu beschränken, kann auch ein Unternehmer das Widerrufsrecht ausüben. Eine Beschränkung des Widerrufsrechts auf Verbraucher ergibt sich nicht aus dem Bezug auf § 312 c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs.1, 2 und 4 BGB-InfoV und § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV, wenn diese Bezugnahme lediglich hinsichtlich der Regelung des Fristbeginns für das Widerrufsrecht erfolgt.