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Kindesunterhalt

- Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt

Unter Unterhalt versteht man die Leistung zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt ergibt sich entweder aus Vertrag oder aus Gesetz. Kindesunterhalt ist ein gesetzlicher Anspruch eines Kindes gegen seine Eltern, d.h. Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Eltern an ihre Kinder zu leisten haben.

Sofern Sie Fragen zum Kindesunterhalt haben, insbesondere zu dessen Berechnung, rufen Sie mich bitte unter 030 / 70081147 an und wir vereinbaren einen Termin für eine Beratung.

Der Kindesunterhalt wird nur von den leiblichen Eltern geschuldet. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Erziehung und Pflege des Kindes. Das andere Elternteil schuldet dem Kind einen Barunterhalt.

Bei der Berechnung des Kindesunterhalts ist insbesondere das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils maßgebend. Um die Höhe des Anspruchs auf Kindesunterhalt zu ermitteln, müssen die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des barunterhaltspflichtigen Elternteils ermittelt werden. Mit dem Vorliegen der vollständigen Auskunft kann die Höhe des Unterhalts berechnet werden. Die Berechnung des Unterhalts erfolgt unter der Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle. In dieser ist der Kindesunterhalt weitgehend bundeseinheitlich geregelt.

Der Kindesunterhalt muss rechtzeitig gegenüber dem zur Zahlung des Unterhalts verpflichteten Elternteil geltend gemacht werden. Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt besteht i.d.R. erst ab dem Zeitpunkt der Aufforderung den Nachweis über die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erbringen oder einen bestimmten Kindesunterhalt zu zahlen. Für den zurückliegenden Zeitraum ist der Anspruch auf Kindesunterhalt ggf. erloschen. Unterhalt kann nur eingeschränkt rückwirkend geltend gemacht werden.

Per Gesetz wurde ein Mindestunterhalt für minderjährige Kinder festgelegt. Dieser Mindestunterhalt kann von minderjährigen Kindern von dem Elternteil verlangt werden, mit dem diese nicht im gemeinsamen Haushalt leben.

Alleinerziehende Eltern sind oft auf die Unterstützung von außen angewiesen. Insbesondere auf den Unterhalt für das Kind sind diese Eltern angewiesen. Wenn der Kindesunterhalt durch den zur Zahlung verpflichteten Elternteil ganz oder teilweise nicht gezahlt wird, verschärft das die finanziellen Probleme. Der Unterhaltsvorschuss, geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG o.a. UVG), hilft diese Situation, zumindest vorübergehend, abzufedern.