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Familienrecht in Berlin

Ihre kompetente Rechtsberatung bei allen Fragen rund ums Sorgerecht, Umgangsrecht, Scheidung und Unterhalt.

Sie haben sich von Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau getrennt? Sie wollen sich scheiden lassen? Das andere Elternteil zahlt keinen Kindesunterhalt? Sie haben gemeinsame Kinder und stehen im Streit über den Umgang mit den Kindern mit dem Expartner? Sie streiten sich mit dem anderen Elternteil über das Sorgerecht für Ihr Kind?

Jetzt unverbindlich anfragen!

Telefon - 030/70081147

E-Mail - kontakt@kanzlei-bussler.de

Hier biete ich Ihnen als Rechtsanwalt meine Hilfe in allen Fragen zum Familienrecht an, sowohl bei allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Seit 2005 bin ich als Rechtsanwalt im Familienrecht tätig. Die Kanzlei befindet sich in Berlin im Bezirk Friedrichshain, in unmittelbarer Nähe zu den Bezirken Prenzlauer Berg und Lichtenberg.

1. Trennung und Ehescheidung
- Ermittlung des Trennungsunterhalt und des nachehelichen Unterhalts (Ehegattenunterhalt)
- Klärung der Fragen zur Ehewohnung und zum gemeinsamen Hausrat
- Klärung des Anspruchs auf Zugewinn aus der Ehezeit
- Abschluss eines Ehevertrages zur Vorbereitung der Scheidung
- Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht
- Vertretung in Verfahren zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft (LPartG)

2. Klärung von Streitigkeiten zum Sorgerecht der Kinder
- Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts (geteiltes Sorgerecht)
- Beantragung des alleinigen Sorgerechts

3. Umgangsrecht mit den Kindern (Besuchsrecht)
- Erarbeitung von Vereinbarungen zum Umgang
- Klärung der Durchsetzung des Umgangs nach dem Wechselmodell / Residenzmodell

4. Ermittlung und Geltendmachung von Kindesunterhalt gegenüber dem anderen Elternteil
- Auskunft zu den Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen
- Geltendmachung des Kindesunterhalts vor dem Familiengericht
- Abänderung bestehender Unterhaltstitel

5. Klärung der Abstammung des Kindes
- Feststellung der Vaterschaft
- Anfechtung der Vaterschaft

6. Vertretung in Verfahren nach dem Gewaltschutz
- Beantragung einer einstweiligen Anordnung mit Kontaktverbot und Näherungsverbot (z.B. Stalking / Belästigung durch den Expartner)

7. Ansprüche aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegen den Partner
-
die gemeinsam angemietete Wohnung

Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt hilft Zeit, Nerven und Geld zu sparen.