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Düsseldorfer Tabelle

Richtlinie zur Berechnung von Unterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle dient insbesondere der Ermittlung der Höhe des Kindesunterhalts, z.B. nach der Trennung der Eltern. Die Düsseldorfer Tabelle ist auf dem Stand vom 01.01.2017. Die Tabelle wird in der Regel alle zwei Jahre vom Oberlandesgericht Düsseldorf überarbeitet und angepasst.

Telefon - 030 70081147

Sofern Sie Fragen zur Berechnung vom Kindesunterhalt haben oder einen Anwalt zur Vertretung in einem Unterhaltsverfahren vor dem Familiengericht suchen, rufen Sie mich an und wir vereinbaren einen Termin für eine Besprechung.

Das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht Brandenburg wenden die Düsseldorfer Tabelle ebenfalls an.

Es ist zu beachten, dass der sich aus der Tabelle ergebende Kindesunterhalt nicht als verbindlicher Zahlbetrag gehalten werden kann. Die Düsseldorfer Tabelle selbst hat keine Gesetzeskraft und ist eher als Richtlinie anzusehen, welche jedoch auch von den Gerichten zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts ist insbesondere abhängig von:

  • der Höhe des Einkommens des Unterhaltsschuldners,
  • der Berücksichtigung bestimmter Freibeträge,
  • abzugsfähiger Ausgaben und
  • des monatlich gezahlten Kindergeldes.

Neue Tabelle ab dem 01.01.2019

⇒  Düsseldorfer Tabelle 2020

ältere Tabellen:

⇒  Düsseldorfer Tabelle 2019

⇒  Düsseldorfer Tabelle 2018

⇒  Düsseldorfer Tabelle 2017

⇒  Düsseldorfer Tabelle 2016