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Kategorie: Mietrecht

Zahlungsverzögerung im Zusammenhang mit einem Vermieterwechsel

Mieter, Miete, Zahlung, Kündigung, Zahlungsverzug, Zahlungsverzögerung, Zahlungsausfall, Risiko


LG Berlin, Urteil vom 08.06.2017, Az. 65 S 112/17
GE 2017, 925

Eine ordentliche Kündigung ist dann nicht berechtigt, wenn lediglich eine zeitlich sehr begrenzte Zahlungsverzögerung im Zusammenhang mit einem Vermieterwechsel vorliegt, welche zu keinem Zeitpunkt das Risiko  eines Zahlungsausfalls mit sich brachte und auch sonst keine Besonderheiten aufwies.

Sofern ein Mieter seiner vertraglichen Pflicht zur Zahlung der Miete in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht nachkommt, rechtfertigt dies für sich nicht ohne Weiteres eine ordentliche Kündigung. Es muss zunächst festgestellt werden, dass der Zahlungsverzug durch den Mieter schuldhaft verursacht wurde. Dies erfordert eine Prüfung des Einzelfalls  unter Berücksichtigung der jeweils vorliegenden begleitenden Umstände.