Verwertung der Mietkaution durch den Vermieter
Mietkaution, Mietvertrag, Mieter, Vermieter, Verwertung, Mietende, Anspruch, Aufrechnung, Mietsicherheit
LG Berlin, Urteil vom 20.07.2017, 67 S 111/17
In der Regel zahlt der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter eine Mietsicherheit (Mietkaution). Dem Vermieter ist hinsichtlich der Mietkaution während des Mietverhältnisses und nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Zugriff auf diese nur erlaubt (Verwertung der Mietkaution), wenn rechtskräftig festgestellte oder zwischen den Parteien unstreitige Ansprüche bestehen.
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