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Kategorie: Strafrecht

Verurteilung einer Reichsbürgerin

Reichsbürger, Verurteilung, Versuch, Erpressung, Nötigung, Gesamtgeldstrafe, Tagessatz, Gerichtsvollzieher, Beitreibung, Forderung, Landesjustizkasse


Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 06.11.2017, Nr. 86

Urteil vom 06.07.2017, Az. 844 Ds 241 Js 185845/16

Verurteilung einer Reichsbürgerin

Am 06.07. 2017 wurde eine 54-jährige Frau aus 84478 Waldkraiburg vom Amtsgericht München wegen versuchter Erpressung in drei Fällen und versuchter Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 170 Tagessätzen verurteilt.

Im Auftrag des Bayerischen Rundfunks war eine Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts München seit April 2015 mit der Beitreibung einer Forderung in Höhe von 370,99 Euro, sowie wegen einer weiteren Forderung seit Juni 2016 gegen die Angeklagte befasst. Von der Landesjustizkasse Bamberg war die Gerichtsvollzieherin in einem Zwangsvollstreckungsverfahren beauftragt, der Verurteilten die Vermögensauskunft abzunehmen.

Am 21.07.2015, 12.09.2016 bzw. 27.06.2016 übersandte die Verurteilte Schreiben an das Büro der Gerichtsvollzieherin, in dem sie von der Gerichtsvollzieherin forderte, ihr innerhalb einer Frist von 72 Stunden zuzüglich zwei Tagen Postlaufzeit in notariell beglaubigter Form und unter Eid unter anderen folgende Nachwiese vorzulegen:

    Nachweis der amtlichen Legitimation und der Vereidigung des Beamten,

    Gründungsurkunden des Bundeslandes und anderer Stellen, auf  welche die Vereidigung erfolgte.

Für den Fall, dass die Gerichtsvollzieherin diesen Forderungen nicht nachkommt, drohte die Verurteilte ihr an, dass dies als ihre „unwiderrufliche und absolute“ Zustimmung zu folgenden Maßnahmen und aller hieraus folgenden Konsequenzen gelte:

    Bestellung eines Pfandrechts gegen die Gerichtsvollzieherin zu ihren Gunsten in Höhe von 500.000 Euro bzw, 5 Millionen US-Dollar bzw in Höhe von 50 Millionen US-Dollar gegen ihre Behörde

    Eintragung der Gerichtsvollzieherin in ein „internationales Schuldnerverzeichnis" und entsprechende Publikationen in den Medien,

    Verzicht der Gerichtsvollzieherin auf jegliche Rechtsmittel.

Dadurch wollte die Verurteilte die Gerichtsvollzieherin zur Einstellung der Zwangsvollstreckungen veranlassen und sich selbst die Bezahlung der Vollstreckungsforderungen ersparen, was ihr aber nicht gelang.

In drei weiteren Fällen machte sich die Verurteilte zudem der versuchten Nötigung schuldig:

Am 22.09.2016 schickte sie ein E-Mail an den Präsidenten des Amtsgerichts München, in dem sie ihn zur Beibringung der von ihr geforderten Legitimationsnachweise unter Drohungen aufforderte.

Am 02.10.2015 forderte sie gegenüber einer Rechtspflegerin, die zuständig war für die Durchführung einer gegen sie im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verhängten Erzwingungshaft unter Drohungen die Vorlage von Legitimationspapieren

In gleicher Weise agierte sie mit einer E-Mail vom 14.02.2017 gegenüber einer Staatsanwältin, die in einem Ermittlungsverfahren gegen sie tätig war.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München war sie geständig. Der Richter verhängte wegen der versuchten Erpressungen jeweils Geldstrafen von 100 Tagessätzen, wegen der versuchten Nötigungen jeweils 60 Tagessätze. Zur Strafzumessung führt er aus: „Zu Lasten der Angeklagten musste gesehen werden, dass sie Personen angegangen ist, die in der öffentlichen Hand und insbesondere auch der Rechtsfindung und der Rechtsdurchsetzung dienen. Letztlich war das Verhalten der Angeklagten ein Angriff auf die Rechtspflege als solche.“

Das Urteil ist rechtskräftig.