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Kategorie: Mietrecht

Ungewöhnlich hohe Heizkostenabrechnung

Mieter, Vermieter, Heizkosten, Heizkostenabrechnung, Rechnung, Darlegung, Beweislast, Falschberechnung


LG Darmstadt, Urteil vom 27.07.2017, Az. 6 S 213/16

Den Mieter trifft auch bei einer ungewöhnlich hohen Heizkostenabrechnung die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Abrechnung falsch ist. Der betroffene Mieter muss unter Bezugnahme auf die zu hohe Heizkostenabrechnung konkret darlegen, deshalb die ihm in Rechnung gestellten Heizkosten der Höhe nach nicht berechtigt sein können.

In dem verhandelten Fall entschied das LG Darmstadt den Rechtsstreit zu Lasten des Mieters. Allein der Vortrag des Mieters, dass die in Rechnung gestellten Heizkosten viel zu hoch sein änderte nichts daran, dass der Mieter zur Überzeugung des Gerichts konkret dazulegen hat, weshalb die ihm in Rechnung gestellten Heizkosten der Höhe nach nicht berechtigt sein sollten. In dem verhandelten Fall machte jedoch der Mieter hierzu keine Angaben.