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Kategorie: Unterhaltsrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018 - Kinder kriegen teilweise weniger Unterhalt

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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018 - Kinder kriegen teilweise weniger Unterhalt

Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle 2018 wird der Mindestsatz für minderjährige Trennungskinder von getrennt lebenden Eltern steigen. Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um circa sechs bis zwölf € im Monat. Der Mindestunterhalt beträgt mit der Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2018 für Kinder bis 5 Jahre 348 € statt bisher 342 €. Für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren sind es dann 399 € statt bisher 393 €; für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren 467 € statt bisher 460 €.

Zudem werden die Einkommensgrenzen erhöht. Bisher war die Mindestgrenze bei 1500 € und die Höchstgrenze bei 5101 €. Nunmehr wird die Mindestgrenze bei 1900 € liegen, die Höchstgrenze bei 5501 €.

Hinweis:
Die Düsseldorfer Tabelle dient bundesweit als Unterhaltsleitlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Die Düsseldorfer Tabelle wird durch das Oberlandesgerichtes Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag in der Regel aktualisiert alle zwei Jahre erstellt. Die Grundlage der Düsseldorfer Tabelle wurde 2008 im Gesetz § 1612a BGB (Mindestunterhalt) auf Basis des sächlichen Existenzminimum des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt.