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Kategorie: Mietrecht

Mietminderung wegen Baustelle auf Nachbargrundstück

Vermieter, Mieter, Mietvertrag, Beschaffenheit, Vereinbarung, Baustelle, Nachbargrundstück, Lärmbelästigung, Minderung, Miete, Klage, Zahlung


Der Mieter ist nicht zur Mietminderung wegen einer Baustelle in der Nachbarschaft berechtigt, wenn die Ausführung von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück vorhersehbar waren oder der Vermieter zur Duldung der Baustelle verpflichtet ist.

AG Köpenick, Urteil vom 11.07.2017, Az. 7 C 391/16

 

Ein Mieter hatte wegen der durch eine Baustelle in der Nachbarschaft verursachten Lärmemissionen die Miete gemindert. Es befand sich eine Baustelle in der Nachbarschaft, auf welcher eine Wohnanlage mit über 250 Wohneinheiten errichtet wurde. Wegen der rückständigen Miete verklagte der Vermieter den Mieter auf Zahlung beim Amtsgericht. 

Das Gericht entschied zugunsten des Vermieters. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Einwirkungen durch die Bautätigkeiten keine Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mieträume des Mieters darstellte. Außerdem befand sich im Mietvertrag keine durch den Vermieter und Mieter geregelte ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung der Mietwohnung. Ohne eine solche Beschaffenheitsvereinbarung rechtfertigen nachträgliche Lärmimmissionen durch eine benachbarte Baustelle keine Mietminderung, wenn für den Vermieter keine rechtliche Möglichkeit bestehen, gegen die Lärmbelästigungen usw. vorzugehen. In einem solchen Fall hat der Vermieter den Mangel nicht verschuldet und auch nicht die Möglichkeit diesen zu beseitigen. Außerdem kann von einer uneingeschränkten Verantwortlichkeit eines Vermieters nicht ausgegangen werden, wenn die Immobilie des Vermieters sich bei Abschluss des Mietvertrages in einer Umgebung befand, in welcher jederzeit mit einer Änderung des Wohnumfelds zu rechnen war.