Kündigung eines Mieters nach tätlichen Angriffs auf den Hausmeister
Vermieter, Mieter, Hausmeister, Hauswart, Tätlichkeit, Angriff, Verletzung, Kündigung
LG Berlin, Beschluss vom 17.07.2017, 65 S 149/17
GE 2017, 924
Sofern ein Mieter den Hausmeister aus einem nichtigen Anlass heraus angreift (ggf. beruht auf einem Missverständnis), kann aufgrund dieser Tätlichkeit eine fristlose Kündigung durch den Vermieter erfolgen. Es spielt dabei keine Rolle, welche Verletzungen der Hausmeister oder der angreifende Mieter selbst dabei erlitten hat.
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