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Kategorie: Mietrecht

Kündigung eines Mieters nach tätlichen Angriffs auf den Hausmeister

Vermieter, Mieter, Hausmeister, Hauswart, Tätlichkeit, Angriff, Verletzung, Kündigung


LG Berlin, Beschluss vom 17.07.2017, 65 S 149/17
GE 2017, 924

Sofern ein Mieter den Hausmeister aus einem nichtigen Anlass heraus angreift (ggf. beruht auf einem Missverständnis), kann aufgrund dieser Tätlichkeit eine fristlose Kündigung durch den Vermieter erfolgen. Es spielt dabei keine Rolle, welche Verletzungen der Hausmeister oder der angreifende Mieter selbst  dabei erlitten hat.