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Kategorie: Mietrecht

Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei einer Klage auf Mangelbeseitigung

Prozesskosten, PKH, Mieter, Klage, Mängel, Wohnung, Mangelbeseitigung, Vermieter, Antrag, Bedürftigkeit, Erfolgsaussichten, mutwilliges Verfahren, Prozess


LG Berlin, Beschluss vom 17.08.2017, 63 T 131/17

Sofern eine Partei finanziell nicht in der Lage ist, die in einem Gerichtsverfahren anfallenden Prozesskosten zu tragen, kann dieser durch das erkennende Gericht auf einen Antrag hin Prozesskostenhilfe gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, das die beabsichtigte Rechtsverfolgung (als Kläger oder als Beklagter) nach summarischer Prüfung durch das Gericht hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Mutwillig ist ein Verfahren dann, wenn eine nicht bedürftige Partei bei vorangegangener sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Umstände des Rechtsstreits auch ohne die Bewilligung von Prozesskostenhilfe den Prozess in gleicher Weise verfolgen würde.