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Kategorie: Mietrecht

Berliner Mietspiegel 2017 ist ausreichend für Mieterhöhung

Mietspiegel, Mieterhöhung, Vermieter, Berlin, Vergleichswohnung, Sachverständige, Überprüfung, Vergleichsmiete


LG Berlin, Urteil vom 14.02.2018, Az. 64 S 74/17

Das LG Berlin in dem gerichtlichen Verfahren entschieden, dass das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nur zu einem Teil gerechtfertigt war. Das LG Berlin hat dazu klargestellt, dass auf der Grundlage des Berliner Mietspiegels 2017 die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden kann. Eine darüber hinausgehende Heranziehung der von dem Vermieter benannten Vergleichswohnungen oder eine Begutachtung durch einen Sachverständigen ist für die Überprüfung der Mieterhöhung nicht erforderlich.

Das LG Berlin stellte klar, dass der Berliner Mietspiegel 2017 eine zuverlässige Grundlage für eine Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist. Die im Rahmen der Erstellung des Mietspiegels verwendete Datenmenge sei ausreichend hoch.