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Kategorie: Mietrecht

Begründung der Mieterhöhung nur mit Mietspiegel von Nachbargemeinde

Mietspiegel, Gemeinde, Nachbargemeinde, Mieterhöhung, Begründung, Wohnungsmarkt, Region


AG Flensburg, Urteil vom 29.11.2017, Az. 68 C 84/17

 

Grundsätzlich kann sich ein Vermieter auf den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde berufen, wenn für die Gemeinde, in der die betreffende Mietwohnung sich befindet, kein eigener Mietspiegel erstellt worden ist. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Nachbargemeinden handelt. Nur der von einer Nachbargemeinde herangezogene Mietspiegel kann als Begründung für eine Mieterhöhung verwendet werden.

Denn nur Nachbargemeinden haben wegen der annähernd gleichen örtlichen Besonderheiten auch einen vergleichbaren Wohnungsmarkt. Zu beachten ist, dass die Gemeinden, um als Nachbargemeinden zu gelten, nicht unbedingt räumlich aneinander grenzen müssen. Vielmehr ist es auch ausreichend, wenn es sich um Gemeinden einer Region handelt. Denn Nachbargemeinden sind als Gemeinden einer Region zu bewerten.