Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der Mietsache
Mietsache, Vermieter, Mieter, Vertragsende, Herausgabe, Miete, Zahlung, Nutzungsentschädigung, Rückgabe
BGH, Urteil vom 12.07.2017, Az. VIII ZR 214/16
GE 2017, 928
Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der Mietsache
Ein Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung (statt der bisher gezahlten Miete) entsteht dann, wenn die Mietsache dem Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses vorenthalten wird. D.h. der Mieter gibt die Mietsache nicht an den Vermieter zurück und die Rückgabe der Mietsache Dem Willen des Vermieters entspricht. Sofern der Vermieter jedoch davon ausgeht, das Mietverhältnis bestehe fort, entsteht kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung.
Sofern der Mieter nach der Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache weiterhin nutzt, oder auch durch Dritte nutzen lässt, so ist der Mieter ohne rechtlichen Grund auf Kosten des Vermieters um den tatsächlich gezogenen Nutzungswert der Mietsache bereichert. Der Vermieter hat in diesem Fall eeinen Anspruch auf Zahlung dieser Nutzungsentschädigung gegen den Mieter.
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