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Kategorie: Mietrecht

Absoluter Ausschluss der Kündigung im Mietvertrag ist immer unwirksam

Mietvertrag, Kündigung, Ausschluss, Formularmietvertrag, Individualvereinbarung, Zeitraum, Jahren


Ein absoluter Ausschluss der Kündigung im Mietvertrag, ob nun im Formularmietvertrag oder in einer Individualvereinbarung, ist unwirksam.

LG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.17, Az. 23 S 92/16).

Grundsätzlich ist in einem Formularmietvertrag der Ausschlusses einer Kündigung für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren möglich. Durch individualvertragliche Vereinbarung kann auch für einen längeren Zeitraum als vier Jahren der Ausschluss der Kündigung vereinbart werden. Unwirksam ist jedoch ein absoluter Ausschluss der Kündigung in einem Mietvertrag, egal ob in einem Formularmietvertrag oder in einer Individualvereinbarung. Der unbefristete Ausschluss einer ordentlichen Kündigung kann nicht wirksam vereinbart werden.