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Herzlich Willkommen

Rechtsanwalt Steffen Bußler

auf den Webseiten der Kanzlei Bußler. Mit persönlichem Engagement und fachlicher Kompetenz in der Klärung und Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte berate und vertrete ich Sie, sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.

Jetzt unverbindlich anfragen!

Telefon - 030/70081147

E-Mail - kontakt@kanzlei-bussler.de

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • seit 2005 als Rechtsanwalt tätig
  • regelmäßige Weiterbildung
  • Individuelle Beratung
  • Vertretung außergerichtlich und vor Gericht
  • Kurzfristige Termine möglich

Bestmögliche Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Bußler auf Grund langjähriger Erfahrungen in den folgenden Rechtsgebieten:

Rechtliche Konflikte erschöpfen oft persönliche und finanzielle Ressourcen. Oft endet die Spirale der Auseinandersetzung mit einem Gewinner und einem Verlierer. Nicht selten tragen jedoch beide Parteien Schäden davon. Ein frühzeitiger Rat vom Anwalt hilft, Alternativen zum Streit oder eine dauerhafte Problemlösung zu finden. Ein sich abzeichnender Rechtsstreit kann gleich in die richtige Richtung gelenkt und bereits im Vorfeld Zeit und Kosten gespart oder auch ein Gerichtsverfahren vermieden werden.

Vertrauen Sie mir Ihr Anliegen an, ich setze mich für Sie ein!

Ehe- und Familienrecht

Sie haben sich von Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau getrennt? Sie wollen sich scheiden lassen oder haben Probleme mit dem Unterhalt? Sie wollen einen Ehevertrag abschließen? Sie haben gemeinsame Kinder und stehen im Streit über Ihren Umgang mit den Kindern mit dem Expartner? Es gibt Probleme bei der Klärung zu Fragen zum Sorgerecht für Ihr Kind?

Hier biete ich Ihnen als Rechtsanwalt meine Hilfe in allen Fragen zum Familienrecht an, sowohl bei allen außergerichtlichen und allen gerichtlichen Angelegenheiten. Seit 2005 bin ich als Rechtsanwalt im Familienrecht tätig:

  • Trennung und Ehescheidung
  • Berechnung von Unterhalt - sowohl Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Elternunterhalt
  • Klärung des Anspruchs auf Zugewinn nach der Trennung und Scheidung
  • alle sonstigen Vermögensauseinandersetzungen (Güterstand)
  • Vertretung in Verfahren zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft (LPartG)
  • Abänderung bestehender Unterhaltstitel
  • Umgangsrecht mit den Kindern (Besuchsrecht), Erarbeitung von Vereinbarungen zum Umgang
  • Regelungen zum Sorgerecht, alleiniges und geteiltes Sorgerecht
  • Entwurf von Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Klärung aller Fragen zur Ehewohnung und zum Hausrat
  • Vertretung in Verfahren nach dem Gewaltschutz, z.B. einstweilige Anordnung mit Kontaktverbot und Näherungsverbot (z.B. Stalking / Belästigung durch den Expartner)
  • Klärung der Abstammung / Anfechtung der Vaterschaft
  • Ansprüche aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegen den Partner

Hierbei vertrete ich Sie natürlich sowohl in den Verhandlungen mit Ihrem Ehegatten, mit der Mutter oder dem Vater Ihrer Kinder, mit Ihren Kindern, mit Ihren Eltern oder auch gegenüber dem Jugendamt und Sozialamt.
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Mietrecht

Sie stehen im Streit mit dem Vermieter wegen der Kündigung des Mietvertrags Ihrer Wohnung oder Ihres Gewerberaums? Sie sind aus der Wohnung ausgezogen und möchten aus dem Mietvertrag entlassen werden? Sie wollen vom Vermieter die Mängel in der Wohnung beseitigt haben? Ihr Mieter verursacht wiederholt Lärmbelästigungen in der Wohnung?

Im Mietrecht berate und vertrete ich die Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen. Bei allen Fragen zum Mietrecht unterstütze ich Sie bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme, sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Seit 2005 bin ich als Rechtsanwalt im Mietrecht tätig:

  • Wasserschaden in der Wohnung und Ansprüche auf Schadensersatz
  • Feuchtigkeit und Schimmelbildung in der Wohnung
  • Lärmbelästigung und Geruchsbelästigung (z.B. Rauchen auf dem Balkon, Restaurant) in der Wohnung durch Nachbarn
  • Mängel in der Wohnung und Minderung der Miete
  • Überprüfung einer Mieterhöhung des Vermieters
  • Kündigung des Mietvertrags wegen Mietschulden - Räumung und Herausgabe der Wohnung
  • Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter
  • Überprüfung der Nebenkostenabrechnung - Betriebskostenabrechnung - Heizkostenabrechnung
  • Rückzahlung der Kaution durch den Vermieter
  • Durchführung von Schönheitsreparaturen / Renovierung der Wohnung
  • Berechtigung zur Untervermietung und der Haltung von Haustieren
  • Begleitung beim Termin zur Abnahme der Wohnung durch den Vermieter und die Erstellung eines Abnahmeprotokolls

Hierbei vertrete ich Sie natürlich sowohl in den Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Vermieter, der Hausverwaltung des Vermieters, gegenüber dem Mieter, gegenüber anderen Hauptmietern und vor den Gerichten.
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Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Sie stehen im Streit mit dem Verwalter wegen der Hausgeldabrechnung? Sie stehen im Streit mit anderen Eigentümern über Instandhaltungskosten? Ihr Mieter bezahlt die Miete nicht? Bei allen Fragen zum Wohnungseigentumsrecht unterstütze ich Sie bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme, sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.

  • Beratung der Eigentümer bei nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Rechtstreitigkeiten beim Erwerb und Verkauf von Immobilien
  • Vertretung gegenüber der WEG-Verwaltung
  • Überprüfung von Hausgeldabrechnungen und Wohngeldabrechnungen
  • Beratung und Vertretung gegenüber Handwerkern oder bei der Immobiliensanierung
  • Rechtsstreitigkeiten rund ums Wohneigentum / WEG-Recht
  • Beschlussfassung und Anfechung von Beschlüssen
  • Teilungserklärung und Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte
  • Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und Vertretung in mietrechtlichen Streitigkeiten
  • Mängelbeseigung in vermieteten Wohnungen

Hierbei vertrete ich Sie natürlich sowohl in den Angelegenheiten gegenüber dem Verwalter, anderen Eigentümern, gegenüber dem Mieter und vor den Gerichten.
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Autokaufrecht

Sie haben eine verbindliche Bestellung abgegeben und der Verkäufer liefert das Fahrzeug nicht? Sie haben einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen gekauft und nunmehr stellen sich Mängel am Fahrzeug heraus? Sie möchten vom Kaufvertrag zurücktreten?

  • Abschluss eines Kaufvertrags durch die Abgabe einer verbindlichen Bestellung beim Autohändler
  • verspätete Lieferung eines Neuwagens (fabrikneues Fahrzeugs)
  • Garantie und Gewährleisung beim Autokauf
  • Mängel am Gebrauchtwagen oder Neuwagen gegenüber dem Verkäufer geltend machen
  • Minderung des Kaufpreises wegen Mängeln am Fahrzeug
  • Minderung des Kaufpreises wegen falscher Auslieferung eines Fahrzeugs
  • Nachbesserung / Nacherfüllung / Ersatzlieferung wegen Mängeln am Fahrzeug
  • Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  • der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht
  • Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer erklären
  • Probleme bei der Reparatur eines Mangels durch eine Kfz-Werkstatt

Hierbei vertrete ich Sie natürlich gegenüber dem Verkäufer, dem Käufer als auch gegenüber Handwerkern, sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.
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Beauftragung eines Anwalts bei zu geringem Einkommen

Als Anwalt stehe ich Ihnen auch außergerichtlich für die Beratung und Vertretung auf Grundlage von Beratungshilfe und vor dem Gericht auf Grundlage von Prozesskostenhilfe (oder auch Verfahrenskostenhilfe) zur Verfügung.

Beratungshilfe
Sofern Sie ein zu geringes Einkommen haben (Hartz 4 / Jobcenter Berlin / Sozialhilfe / Grundsicherung), können Sie bei einem Sie betreffenden rechtlichen Problem bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht (Wohnort) einen Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheins stellen. Auf Grundlage eines Beratungshilfescheins besteht in der Kanzlei Bußler die Möglichkeit, beraten oder außergerichtlich vertreten zu werden.
⇒  Antragsformular für Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe (oder auch Verfahrenskostenhilfe)
Im zivilgerichtlichen Verfahren sollte von Ihnen bei einem zu geringen Einkommen (Hartz 4 / Jobcenter Berlin / Sozialhilfe / Grundsicherung) die Möglichkeit der Inanspruchnahme staatlicher Prozesskostenhilfe (oder auch Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht) geprüft werden. Der Antrag (Formular + Unterlagen) wäre an die Kanzlei zu senden, damit dieser beim Gericht eingereicht werden kann.
⇒  Antragsformular für Prozesskostenhilfe

Terminsvertretung in Berlin und Brandenburg

Vor den Gerichten in Berlin oder Brandenburg stehe ich Ihnen in Untervollmacht als Rechtsanwalt zur Terminsvertretung oder als Korrespondenzanwalt zur Verfügung.
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Aktuelle Veröffentlichungen

Nachfolgend werden Links zur Verfügung gestellt, über die von Rechtsanwalt Bußler im Internet veröffentlichte rechtliche Hinweise und News erreichbar sind.
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19.08.2015 - 123recht.net
Voraussetzungen für das geteilte Sorgerecht und die Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen der Eltern - Die Eltern haben bei der Erledigung der sie treffenden Aufgaben zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Sorgerecht), sich in erster Linie am Kindeswohl zu orientieren.
14.08.2015 - 123recht.net
Anordnung des Wechselmodells, wenn dieses dem Kindeswohl entspricht - Wechselmodell widerspricht dem Kindeswohl, wenn dieses nicht im Interesse des Kindes praktiziert wird, sondern vorrangig dazu dient, die jeweilige Machtposition der Eltern aufrecht zu erhalten
31.03.2015 - 123recht.net
Antrag eines Elternteils auf Übertragung der elterlichen Sorge - Das Wechselmodell darf grundsätzlich nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden
31.03.2015 - 123recht.net
Der Kindesunterhalt beim Wechselmodell - Herabstufung des Barunterhalts wegen eines Mehraufwands für die Ausübung des erweiterten Umgangsrechts mit dem Kind
30.03.2015 – 123recht.net
Regelung des Umgangs durch ein Familiengericht - Das Umgangsrecht dient nicht dazu, eine gleichberechtigte Teilhabe beider Elternteile am Leben des Kinds (Wechselmodell) sicherzustellen
05.03.2014 – 123recht.net
Wirksamkeit von Formularklauseln zu Schönheitsreparaturen - Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung sind keine Schönheitsreparaturen
05.03.2014 - 123recht.net
Keine Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen der Eltern - Beim Wechselmodell müssen die Eltern in der Lage sein, ihre Konflikte einzudämmen, sich an den Bedürfnissen des Kindes auszurichten, kontinuierlich zu kommunizieren und zu kooperieren