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Kategorie: Strafrecht

Verurteilung nach Jugendstrafrecht wegen fahrlässiger Tötung

Jugendgericht, Jugendstrafrecht, Fahrzeug, Fahrverbot, fahrlässige Tötung, Führerschein, Fahrrad, Fahrradhelm, Geschwindigkeit, Rechtskurve, Kontrollverlust, Sturz, Verletzung, Tod


Pressemitteilung des Amtsgerichts München 24.07.2017 - 56/17
Urteil vom 16.05.2017, Az. 1014 Ds 459 Js 101535/17 jug

Tödlicher Fehler

Am 16.05.2017 wurde ein 20-jähriger junger Mann aus Dachau vom Jugendgericht München wegen fahrlässiger Tötung nach Jugendstrafrecht zu einer Geldauflage von 1800 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.

Der junge Mann hat seinen Führerschein seit September 2014. Er hat eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann abgeschlossen.

Am 13.07.2016 fuhr er mit dem PKW seines Vaters, einem Ford Fiesta, auf der St.-Bonifatius-Straße in 81541 München.

Am Übergang der St.-Bonifatius-Straße in die Straße „Am Nockherberg" wird die Straße zweispurig. Er befuhr von da an die rechte der beiden Fahrspuren, auf der sich auch Straßenbahnschienen befinden, um der Straße weiter bergab zu folgen.

Zur gleichen Zeit fuhr der spätere Geschädigte mit seinem Fahrrad, einem Trecking Fahrrad, am rechten Fahrbahnrand schräg rechts vor dem PKW in gleicher Fahrtrichtung auf der Straße „Am Nockherberg". Er hatte eine Geschwindigkeit von 13 km/h. Der Geschädigte trug einen Fahrradhelm.

Der Verurteilte geriet in einer scharfen Rechtskurve auf der regennassen Straßenbahnschiene ins Schleudern und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. Seine Geschwindigkeit betrug zu diesem Zeitpunkt 37 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Das Fahrzeug drehte sich im Uhrzeigersinn um 180 Grad und traf dann mit der linken Fahrzeugseite die linke Körperseite des Radfahrers. Dieser wurde durch den Aufprall auf den Gehweg geschleudert und blieb dort bewusstlos liegen. Er hatte sich bei dem Sturz ein schweres Schädel-Hirntrauma zugezogen und verstarb aufgrund seiner Kopfverletzungen am 16.07.2016 im Krankenhaus.

Ein Sachverständiger stellte in der Sitzung fest, dass angesichts der Witterungsverhältnisse und der Kurvenfahrt die Geschwindigkeit überhöht war und dies der junge Mann hätte erkennen müssen. Wäre er mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h gefahren, wäre es nicht zum Ausbrechen des Fahrzeugs gekommen.

„Ich hatte noch nicht so viel Erfahrung im Straßenverkehr. Zumal ich auch aus Dachau komme und da gibt es keine Trambahnschienen. Ich war erst ein paar Mal mit dem Auto nach München gefahren, weil ich da arbeite.

Ich habe den Fahrradfahrer schon bemerkt, also ich habe ihn gesehen. Ich habe schon versucht, langsam zu fahren. Aber in dem Moment habe ich es falsch eingeschätzt. Es tut mir wahnsinnig leid, aber ich kann es nicht mehr rückgängig machen, auch wenn ich das gerne würde“ “, erklärte der einsichtige junge Mann in der Sitzung.

Der zuständige Richter verurteilte den zur Tatzeit 19-Jährigen nach Jugendstrafrecht, weil Reifeverzögerungen nicht ausgeschlossen werden konnten. Zur Höhe der Ahndung stellte er fest: „Weiterhin muss ganz besonders Berücksichtigung finden, dass der Angeklagte lediglich leicht fahrlässig gehandelt hat. Er hat sich an sich regelkonform verhalten, indem er die zulässige Geschwindigkeit beachtet hat. Lediglich in der konkreten Situation wäre es erforderlich gewesen, die Geschwindigkeit weiter zu drosseln und sich an die Verkehrs- und Wetterverhältnisse anzupassen.“

Aus erzieherischen Gründen wurden eine Geldauflage von einem Monatsgehalt und daneben „als Besinnungsfunktion“ ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Das Urteil ist rechtskräftig.