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Kategorie: Mietrecht

Bei Verzug mit der Zahlung der Miete droht die Kündigung des Mietvertrags

Mietvertrag, Mieter, Vermieter, Mietzahlung, Verzug, Verschulden, Wohnung, Kündigung, Räumung, Klage, Nachweis, Zahlungsverzug, Pflichtverletzung


Landgericht Berlin, Urteil vom 14.03.2017, Az. 67 S 14/17

Wenn der Mieter im Räumungsprozess nicht nachweisen kann, dass ihn hinsichtlich der nicht gezahlten Miete kein Verschulden trifft, durfte der Vermieter das Mietverhältnis kündigen und den Mieter auch auf Räumung der Wohnung verklagen.

Sofern der Mieter mit laufenden Mietzahlung in Rückstand gerät läuft er Gefahr, durch den Vermieter fristlos gekündigt als auch ordentlich gekündigt zu werden. Selbst wenn der Mieter den Mietrückstand nach dem Eingang der Kündigung vollständig ausgleicht, würde dieses das Mietverhältnis nicht retten. Die Kündigung bliebe weiterhin wirksam.

Ausnahmsweise wäre der Vermieter (nach der Rechtsprechung der 67. Kammer des Landgerichts Berlin) zur vorherigen Abmahnung des Vermieters verpflichtet, wenn ein langjähriges Mietverhältnis besteht und den Mieter hinsichtlich des Mietrückstandes lediglich Fahrlässigkeit vorzuwerfen wäre. Hinsichtlich der Umstände die lediglich für eine Fahrlässigkeit des Mieters sprechen, trifft den Mieter im Räumungsprozess die Darlegungs- und Beweispflicht.