Druckversion
Kategorie: Zivilrecht

Anspruch bei Schadensersatz durch Baumsturz

Grundstück, Nachbar, Baum, Sturmschaden, Schadensersatz, Zurechnung


BGH, Urteil vom 23.04.1993, Az. V ZR 250/92

Sofern ein Eigentümer auf seinem Grundstück einen Baum pflanzt oder unterhält und dieser Baum infolge eines ungewöhnlich heftigen Sturms auf das Nachbargrundstück stürzt, so sind die damit verbundenen Beeinträchtigungen, insb. Schäden, dem Eigentümer regelmäßig dann nicht als Störer i. S. des § 1004 I BGB zuzurechnen, wenn dieser Baum gegenüber normalen Einwirkungen der Naturkräfte hinreichend widerstandsfähig gewesen war. Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 BGB kommt dann nicht in Frage.