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Kategorie: Mietrecht

Anlieger haften keineswegs immer für Unfälle bei Glätte

Wohnhaus, Mietwohnung, Anwohner, Winterdienst, Gehweg, Verkehrssicherung, Räumdienst, Räumpflicht, Streupflicht, Glatteisbildung, Unfall, Verletzung, Schadensersatz, Pflichtverletzung


BGH, Urteil vom 14.02.2017, Az. VI ZR 254/16

Ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - hier: Verstoß gegen winterliche Räumpflichten und Streupflichten - hat zur Voraussetzung, das entweder eine allgemeine Glätte auf dem Gehweg besteht oder das erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthafte drohende Gefahr aufgrund vereinzelter Glättestellen vorliegen. Eine Streupflicht besteht nicht, wenn nur vereinzelte Glättestellen ohne ernsthaft drohende Gefahr (allgemeine Glättebildung) vorliegen. Bei nur vereinzelten Glättestellen besteht somit die Räumpflicht und Streupflicht nicht.